Novellierung der Justizwachtmeister-Ausbildung dringend erforderlich!
Drucksache 18/4349 16.05.2023 3 S.
Dringendes Erfordernis einer Novellierung der Ausbildung der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit in Gerichten und Staatsanwaltschaften; Änderung der Ausbildungsordnung Justizwachmeister NRW – AOJW NRW - mit dem Ziel der Verlängerung der Ausbildung von 9 auf 24 Monate unter Anpassung der Ausbildung veränderte Gegebenheiten des Justizdienstes, u. a. vertiefte rechts- und verwaltungstheoretische Inhalte, Informationstechnik, Training zum Eigen- und Fremdschutz und zum Umgang mit aggressivem Publikum; künftige Eingruppierung der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister im mittleren Dienst mit der Möglichkeit der Erreichung der Besoldungsstufe A9
Systematik: Öffentlicher Dienst * Berufsausbildung * Arbeitsentgelt * Gerichte und Staatsanwaltschaften
Schlagworte: Justizwachtmeister * Mittlerer Dienst * Besoldung * Ausbildungsordnung
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