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Justiz & Recht

Die Justiz ist eine der drei Säulen der Demokratie. Ein Rechtsstaat kann nur dann funktionieren, wenn Recht und Gesetz konsequent verfolgt und durchgesetzt wird. Dies erlebe ich auch als Rechtsanwalt tagtäglich.

Personalnotstand

Doch zeigt sich, dass die Funktionsfähigkeit der Justiz in Nordrhein-Westfalen bereits heute an ihre Grenzen gerät. In nahezu allen Bereichen der Justiz fehlt es an Personal. Gerichte sind zunehmend überlastet, Staatsanwälte kommen kaum noch mit einer effiziente und zeitnahe Verfolgung von Straftaten hinterher.

Doch wird sich diese Situation weiter verschlimmern! Allein in den Jahren 2025 bis 2030 werden planmäßig an die 5.000 Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter planmäßig ausscheiden. Dem müssen wir jetzt entgegenwirken und die Berufe attraktiver gestalten und die Vergütung verbessern.

Selbst die EU-Kommission empfiehlt Deutschland mittlerweile ausdrücklich, angemessene Ressourcen gerade auch in Bezug auf die Besoldung von Richterinnen und Richtern zur Verfügung zu stellen und dabei europäische Standards für die Ressourcen und die Vergütung im Justizsystem zu berücksichtigen.

Entsprechend seiner großen Bedeutung haben ich mich für diesen Bereich auch in der Vergangenheit ganz besonders intensiv eingesetzt. So haben wir in unserer Regierungszeit 3.000 neue Stellen in der Justiz geschaffen, die Funktionsfähigkeit des Strafvollzugs durch eine eigene Vollzugskommission verbessert und die Digitalisierung der Justiz mit der erfolgreichen Einführung der E-Akte auf den Weg gebracht.

Doch seit dem Regierungswechsel steht das Ministerium der Justiz still: Dem Personalnotstand wird nicht begegnet, der Pensionierungswelle ab 2025 stumm entgegengeblickt.

Digitalisierung & KI

Doch zeigt sich, dass die Funktionsfähigkeit der Justiz in Nordrhein-Westfalen bereits heute an ihre Grenzen gerät. In nahezu allen Bereichen der Justiz fehlt es an Personal. Gerichte sind zunehmend überlastet, Staatsanwälte kommen kaum noch mit einer effiziente und zeitnahe Verfolgung von Straftaten hinterher.

Doch wird sich diese Situation weiter verschlimmern! Allein in den Jahren 2025 bis 2030 werden planmäßig an die 5.000 Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter planmäßig ausscheiden.

Dem müssen wir jetzt entgegenwirken und die Berufe attraktiver gestalten und die Vergütung verbessern.

Selbst die EU-Kommission empfiehlt Deutschland mittlerweile ausdrücklich, angemessene Ressourcen gerade auch in Bezug auf die Besoldung von Richterinnen und Richtern zur Verfügung zu stellen und dabei europäische Standards für die Ressourcen und die Vergütung im Justizsystem zu berücksichtigen.

Entsprechend seiner großen Bedeutung haben ich mich für diesen Bereich auch in der Vergangenheit ganz besonders intensiv eingesetzt. So haben wir in unserer Regierungszeit 3.000 neue Stellen in der Justiz geschaffen, die Funktionsfähigkeit des Strafvollzugs durch eine eigene Vollzugskommission verbessert und die Digitalisierung der Justiz mit der erfolgreichen Einführung der E-Akte auf den Weg gebracht.

Doch seit dem Regierungswechsel steht das Ministerium der Justiz still: Dem Personalnotstand wird nicht begegnet, der Pensionierungswelle ab 2025 stumm entgegengeblickt.

Justizvollzug

Der Justizvollzug hat mehrere Aspekte. Zum einen soll die Gesellschaft vor Tätern geschützt werden (Generalprävention). Zum anderen dient er auch dazu, Tätern eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen (Spezialprävention). Denn Prävention durch Resozialisierung ist der beste Opferschutz. 


Die Rückfallquote von verurteilten Straftätern liegt in den ersten drei Jahren nach der Verurteilung bei 35 %, wenn ein Zeitraum von sechs Jahren betrachtet wird sogar bei 44 %. Dabei sind die Rückfallquoten bei schweren Straftaten tendenziell höher als bei leichten Straftaten Bisher ist die Haftentlassung und -begleitung nur lückenhaft im Strafvollzugsgesetz NRW und den Leitlinien für den Strafvollzug NRW aus dem Jahr 2012 geregelt.


Aus diesem Grund fordern wir die Schaffung eines Resozialisierungsgesetzes, das sicherstellt, dass jeder Gefangene ein Übergangsmanagement erhält, das seine Rückkehr in soziales Umfeld, Wohnung, Beschäftigungsverhältnis etc. nach der Haftentlassung sicherstellt. Auch die psychosoziale Betreuung der Gefangenen ist zum Schutze der Gesellschaft zu erweitern. Denn gute Resozialisierung von Straftätern bedeutet gleichzeitig besseren Opferschutz!


Die Landesregierung schafft es auch hier nicht, die notwendigen Veränderungen vorzunehmen. Stattdessen gibt es angeblich Abstimmungsschleifen innerhalb des Regierungsapparates – wir nennen das Stillstand.

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