nicht-deutsche Namensherkunft darf keine Auswirkung auf die Benotung beim jur. Staatsexamina haben
- wahlkreis
- 3. Mai 2023
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Eine nicht-deutsche Namensherkunft darf keine Auswirkung auf die Benotung des Prüfungskandidaten im Rahmen der juristischen Staatsexamina haben
Entschließungsantrag FDP zu Antr CDU, GRÜNE Drs 18/4123
Drucksache 18/4242 03.05.2023 2 S.
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