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nicht-deutsche Namensherkunft darf keine Auswirkung auf die Benotung beim jur. Staatsexamina haben

Eine nicht-deutsche Namensherkunft darf keine Auswirkung auf die Benotung des Prüfungskandidaten im Rahmen der juristischen Staatsexamina haben

Entschließungsantrag FDP zu Antr CDU, GRÜNE Drs 18/4123


Drucksache 18/4242 03.05.2023 2 S.




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