Pfeil (FDP): Verweigerte US-Einreise eines NRW-Bürgers wirft drängende Fragen auf – Was bedeutet der Fall für Palantir-Software in NRW?
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Der Rechtsausschuss des Landtags hat sich heute auf Wunsch der FDP-Landtagsfraktion mit dem Fall eines Bürgers aus Nordrhein-Westfalen beschäftigt, dem im Februar die Einreise in die USA mit der Begründung verweigert wurde, er werde verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben, obwohl das Verfahren gegen ihn bereits eingestellt worden war.
Dazu erklärt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:
„Dieser Fall wirft diverse Fragen auf: Woher haben US-Behörden Daten deutscher Staatsbürger über ein Ermittlungsverfahren wegen häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2024? In der Sitzung des Rechtsausschusses wurde bestätigt, dass die Daten von der Polizei in Nordrhein-Westfalen nicht weitergegeben wurden. Es habe keinen Informationsaustausch gegeben. Umso erstaunlicher ist, dass dennoch mit dieser Begründung die Einreise in die USA untersagt wurde.
Seit Jahren weisen wir Freie Demokraten darauf hin, dass die NRW-Staatsanwaltschaften ihren Datenschutzpflichten nicht zuverlässig nachkommen. Daten unschuldig verfolgter oder freigesprochener Personen müssen gelöscht werden, wenn kein Restverdacht besteht. Der NRW-Justizminister hat das Kontrollrecht der Landesdatenschutzbeauftragten über Jahre rechtswidrig eingeschränkt. Die Folgen zeigen sich jetzt in der Praxis: Offensichtlich haben US-Behörden Zugriff auf Daten nordrhein-westfälischer Bürgerinnen und Bürger, die zudem falsch oder nicht mehr aktuell sein können. Die Bürgerinnen und Bürger haben aber einen Anspruch darauf, dass der Staat verantwortungsvoll mit ihren Daten umgeht und gerade polizeiliche Daten umgehend gelöscht werden, sobald die Voraussetzungen für eine Speicherung nicht mehr erfüllt sind. Im vorliegenden Fall ist vollkommen unklar, ob die Fristen zur Aufbewahrung – selbst wenn ein Restverdacht bestanden hätte – schon abgelaufen sind.
Es muss zudem dringend geklärt werden, wie Daten aus nordrhein-westfälischen Polizeicomputern in die USA gelangen konnten, insbesondere ob dies auf den Einsatz der seit dem Jahr 2022 von der NRW-Polizei genutzten Software des US-Unternehmens Palantir zurückzuführen ist. Nach dem Cloud Act und dem Foreign Intelligence Surveillence Act bestehen in den USA weitreichende Möglichkeiten, auf Palantir-Daten zuzugreifen. Gerade in Hinblick auf eine im Raum stehende Vertragsverlängerung im Oktober muss gründlich abgewogen werden, ob der Nutzen von Palantir-Software bei der Strafverfolgung die Gefahr von Grundrechtsverletzungen und einer derartigen Aushebelung des Datenschutzes überwiegt.“




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