Pfeil (FDP): Mehr Wertschätzung für den Justizvollzug
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Die FDP-Landtagsfraktion NRW bringt am heutigen Donnerstag den Antrag „Mehr Wertschätzung für den Justizvollzug“ (Drs. 18/17466) in den Landtag ein.
Dazu erklärt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:
„Der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen ist am Limit! Seit Jahren beklagen die Vertreterinnen und Vertreter des Justizvollzugs massive Probleme, insbesondere die personelle Unterbesetzung. Die Folgen sind psychische Überlastung der Beschäftigten, hoher Krankenstand und zahlreiche Langzeitausfälle. Es gibt dabei eklatante Unterschiede zwischen den einzelnen Justizvollzugsanstalten. Nordrhein-Westfalen sollte daher die Personalbedarfsberechnung für den Justizvollzug künftig auf Grundlage einer Einzelbetrachtung der Anstalten vornehmen.
Insgesamt muss die Attraktivität der Berufe im Justizvollzug gesteigert werden. Derzeit müssen etwa neue Beschäftigte, im Gegensatz zu ihren Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei, ihre Dienstkleidung bei dem einzig offiziell zugelassenen Zulieferer zu überteuerten Preisen und mit langen Lieferzeiten selbst anschaffen. Der dafür vorgesehene Dienstkostenzuschuss ist nicht auskömmlich. Es ist an der Zeit, auch für JVA-Bedienstete endlich eine gesetzliche Anspruchsgrundlage für die unentgeltliche Ausstattung mit der notwendigen Dienstkleidung zu schaffen. Denn sie repräsentieren die Justiz und damit den Rechtsstaat in Nordrhein-Westfalen!
Auch der Werkdienst im Justizvollzug muss interessanter werden. Beamte müssen über 30 Jahre im Justizvollzug arbeiten, bis die viel zu niedrige Meisterzulage die durchschnittlichen Kosten der Meisterausbildung refinanziert hat. Eine Anhebung der Meisterzulage, wie die Beschäftigten seit Jahren fordern, ist dringend notwendig. Insbesondere vor dem Hintergrund des schon heute alarmierenden Mangels an Bewerberinnen und Bewerbern für den Strafvollzug muss der Justizdienst endlich attraktiver werden. Das ist nicht nur eine Frage des Respekts gegenüber den Bediensteten, sondern der Funktionsfähigkeit und des Ansehens unseres Rechtsstaats insgesamt.“






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