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Pfeil (FDP): Keinen Strafvollzugs-Tourismus zulassen – Neue Maßnahmen zur Entlastung der JVAs prüfen

  • wahlkreis
  • vor 5 Tagen
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Nach dem Skandal um die JVA Euskirchen wird deutlich, dass Gefangene ihren Wohnsitz wohl bewusst nach Nordrhein-Westfalen verlegten, um dort vom lockeren Umgang mit dem offenen Vollzug profitieren zu können.


Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, sagte dazu der Rheinischen Post:


„Die Landesregierung weigert sich beharrlich, dem als ‚Vollzugstourismus‘ bekannten Phänomen, dass Straftäter vor Strafantritt wegen des lockeren Umgangs mit dem offenen Vollzug ihren Wohnsitz nach Nordrhein-Westfalen verlegen, auf den Grund zu gehen. Dazu liegen kaum Daten vor und Justizminister Limbach macht auch keine Anstalten, sie zu erheben. Aus der praktischen Erfahrung berichten etwa Staatsanwälte oder Polizisten aber regelmäßig davon. Auch in Anwaltskreisen kursiert die Erzählung, man rate Mandanten zu diesem Vorgehen. Das Land Nordrhein-Westfalen muss dem endlich nachgehen, denn der NRW-Sonderweg bei der Handhabung des offenen Vollzugs legt die Existenz des sogenannten Vollzugstourismus nahe.


Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes befanden sich zum Stichtag 31. März 2025 25,62 % der Inhaftierten in Nordrhein-Westfalen im offenen Vollzug. In anderen großen Flächenländern wie Bayern oder Hessen liegt der Anteil im niedrigen bis mittleren einstelligen Bereich, im Bundesschnitt bei 13,36 %.


Auch zu der Frage, welchen Einfluss der offene Vollzug auf die Rückfallquote hat, fehlt eine aktuelle konkrete Datengrundlage. Die letzten Forschungsergebnisse sind teilweise über 20 Jahre alt oder betreffen Spezialbereiche. So ist zum Beispiel der Zusammenhang der Rückfallquote mit der Herkunft der Strafgefangenen oder unzureichenden Sprachkenntnissen bisher nicht untersucht worden.


Auch die Tatsache, dass der Justizminister jetzt erst genauer prüfen lässt, ob Personen aus der Organisierten Kriminalität geeignet für den offenen Vollzug sind, wirft viele Fragen über die Praxis der letzten Jahre auf, in denen dies offenbar nicht geprüft wurde. Der Justizminister muss sich fragen lassen, warum solche Weisungen erst jetzt erfolgen.

Den NRW-Staatsanwaltschaften sollte außerdem gesetzlich ein Beteiligungsrecht vor der Entscheidung der Haftanstalt über die Anordnung des offenen Vollzugs eingeräumt werden. Sobald der Vollzug begonnen hat, ist für Entscheidungen über die Verlegung in eine Anstalt des offenen Vollzugs, die laut Vollstreckungsplan nicht zuständig ist, nur die Vollzugsanstalt zuständig. Das begünstigt, dass ungeeignete Personen ohne Kontrolle der Staatsanwaltschaft in den offenen Vollzug gelangen konnten. Dass de facto allein die JVA über den offenen Vollzug entscheidet, lädt auch zu sachfremden Erwägungen ein. Die Entscheidung für den offenen Vollzug muss aber aufgrund von Prognose und Verhalten des Gefangenen getroffen werden, und darf nicht von sachfremden Erwägungen geleitet werden. Und die Entscheidung durch die JVA begünstigt auch Korruption, wie wir sie aktuell beim immer größer werdenden Skandal um die JVA Euskirchen sehen.


Auch der Personalmangel muss angegangen werden: Die NRW-Gefängnisse brauchen rund 700 zusätzliche Mitarbeiter. Justizminister Limbach muss sich hier spätestens im Rahmen der nächsten Haushaltsverhandlungen endlich im Kabinett durchsetzen. Das gleiche gilt für die bessere Personalausstattung unserer Staatsanwaltschaften. Beides ist für das Vertrauen in den Rechtsstaat und eine funktionierende Strafverfolgung essentiell.


Schließlich müssen wir über neue Maßnahmen nachdenken, die unsere Gefängnisse entlasten, ohne möglicherweise gefährliche Straftäter durch zu lockeren Umgang mit dem offenen Vollzug tagsüber auf die Gesellschaft loszulassen. Dazu könnte zum Beispiel ein anderer Umgang mit Ersatzfreiheitsstrafen oder Erzwingungshaft gehören. Wer schwarzfährt oder ein Bußgeld nicht bezahlt, sollte nicht zusätzlich noch die Justizbeschäftigten und die öffentlichen Haushalte belasten. Stattdessen sollten wir Ersatzmaßnahmen wie gemeinnützige Arbeit stärker in den Blick nehmen. Programme wie ‚Schwitzen statt Sitzen‘ sollten anstelle der Haft zum Standard werden und nicht nur auf Antrag des Betroffenen zum Einsatz kommen.


Auch im Vollzug von Freiheitsstrafen können neue Perspektiven entwickelt werden. So stellt etwa der per elektronischer Fußfessel überwachte Hausarrest in Österreich eine neue Form des Strafvollzugs dar, die es geeigneten Verurteilten mit festem Job und gesicherter Wohnung ermöglicht, Freiheitsstrafen außerhalb traditioneller Gefängnisse bei permanenter Überwachung zu verbüßen. Darüber sollten auch wir nachdenken. Kombiniert mit geeigneten Resozialisierungsmaßnahmen in Form von psychologischen Gesprächen und sozialverträglicher Arbeit, können neue Perspektiven entwickelt werden.“

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