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Justizminister Limbach war nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe "befangen", verstieß gegen den Verfassungsgrundsatz der Bestenauslese und verletzte die Fürsorgepflicht

Justizminister Limbach war nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe "befangen", verstieß gegen den Verfassungsgrundsatz der Bestenauslese und verletzte die Fürsorgepflicht in Bezug auf die anderen Bewerber


Kleine Anfrage 3118


Dr. Pfeil, Werner FDP Drucksache 18/7529 20.12.2023 3 S.



Systematik: Landesregierung Öffentlicher Dienst Gerichte und Staatsanwaltschaften


Schlagworte: Ministerium der Justiz * Landesminister





MMD18-7821 Justizminister Limbach war nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Karl
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