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Folgen der Entscheidung des

Drohnennutzung durch Gemeinden auch in NRW unzulässig – Folgen der Entscheidung des Beschlusses Az. 4 CE 23.2267 des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15.2.2024 auch für NRW trotz Ablehnung des FDP-Antrages im Innenausschuss am 22.2.2024, TOP 3 unter dem Titel: "Grundrechte schützen und Rechtssicherheit schaffen – Regelungschaos bei Drohneneinsätzen beseitigen"?


Kleine Anfrage 3463


Dr. Pfeil, Werner FDP Drucksache 18/8346 29.02.2024 3 S.



Systematik: Ordnungsrecht


Schlagworte: Unbemanntes Fluggerät



MMD18-8346
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Drohnennutzung durch Gemeinden auch in NRW unzulässig

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