Drogenscreenings im NRW-Strafvollzug Kleine Anfrage 335 Dr. Pfeil, Werner FDP Drucksache 18/556 17.08.2022 2 S. Fragen vor dem Hintergrund des Beschlusses vom 22.07.2022 (2 BvR 1630/21) des Bundesverfassungsgerichts zum Drogenscreening im Strafvollzug aus Anlass der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen der JVA Bochum gegen die häufige und anlasslose Testung auf Drogen mittels beaufsichtigter Urinprobe: Rechtsgrundlagen bisher in Nordrhein-Westfalen durchgeführter beaufsichtigter Urinproben; Gründe für die Durchführung der Drogentests mittels beaufsichtigter Urinprobe anstelle einer als milderen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte Strafgefangener einzustufender Blutprobe; Vorgaben für anlasslose Drogenscreenings hinsichtlich Methodik und Frequenz; Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und Auswirkungen auf die Vollzugspraxis in Nordrhein-Westfalen Systematik: Justizvollzug * Menschenrechte * Rauschmittel Schlagworte: Strafgefangener * Drogenkonsum * Persönlichkeitsrecht * Medizinische Untersuchung * Strafvollzug * Suchtprävention * Intimsphäre * Blutentnahme * Gerichtsentscheidung * Bundesverfassungsgericht
Antwort JM Drucksache 18/916 15.09.2022 3 S.
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