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Dr. Werner Pfeil MdL: Situation der Gerichtsdolmetscher spitzt sich zu und die Landesregierung bleibt untätig- Gefahr für rechtsstaatliche Verfahren!




Am 1. Januar 2023 ist das Gerichtsdolmetschergesetz in Kraft getreten, welches die Beeidigung von entsprechend qualifizierten Dolmetschern für gerichtliche Zwecke bundesweit einheitlich regelt. Von Seiten des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer Nordrhein-Westfalen wird die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Verkürzung der Übergangsfrist und die Nicht-Anerkennung der bisher anerkannten inländischen und ausländischen einschlägigen Abschlüsse renommierter Hochschulen und Fachhochschulen sowie der Zeugnisse der IHKs zum Erwerb des anerkannten Fortbildungsabschlusses Geprüfter Übersetzer massiv kritisiert.


„Unsere diesbezüglichen Fragen an den Justizminister wurden weder in dem Bericht der Landesregierung noch mündlich in der Rechtsausschusssitzung vom 08.11.2023 vollständig beantwortet. Auf den angekündigten Nachbericht warten wir noch heute, weshalb wir einen weiteren Bericht für die heutige Rechtsausschusssitzung beantragt haben“, berichtet der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Werner Pfeil.


In dem Bericht der Landesregierung zu dem TOP „Warum sind Antworten so schwierig? Offene Fragen zu den Änderungen des Dolmetschergesetzes und zum unvollständigen Bericht des Justizministers im Rechtsausschuss am 08.11.2023“ wird nun u.a. mitgeteilt, dass in Nordrhein-Westfalen weder ein staatliches Prüfungsamt zur Abnahme und Anerkennung von Dolmetscher- und Übersetzungsprüfungen existiert noch Vereinbarungen mit anderen Bundesländern bestehen oder erforderliche Reiseund Übernachtungskosten übernommen werden. Gleichzeitig wird bestätigt, dass jedenfalls die Mehrzahl die von dem Dolmetschergesetz geforderte fachliche Eignung bislang nicht nachgewiesen hat.

Hierüber zeigt sich Dr. Pfeil sichtlich verärgert: „Die Berichte der Landesregierung zeugen von totalem Desinteresse. Die Dolmetscher werden allein im Regen stehen gelassen. Dabei scheint leider auch vergessen zu werden, wie wichtig diese Berufsgruppe für viele Gerichtsverfahren in Nordrhein-Westfalen sind. Ohne Gerichtsdolmetscher wäre aufgrund der sprachlichen Barrieren ihre Durchführung gar nicht möglich. Für rechtsstaatliche Verfahren sind sie notwendig! Es werden offenbar noch nicht einmal Überlegungen angestellt, ein staatliches Prüfungsamt zur Abnahme Presseverteiler und Anerkennung von Dolmetscher- und Übersetzungsprüfungen auch in Nordrhein-Westfalen einzurichten. Auch hier sticht das Justizministerium leider erneut nur durch einen Punkt hervor- Untätigkeit auf ganzer Linie!“.



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