Dr. Werner Pfeil MdL: Justizminister Limbach sagt, er springe nicht über jedes Stöckchen.
Es geht um Wahrheit und Unvoreingenommenheit.
Wer sagt die Wahrheit und wer nicht?
Wer lügt?
Diese Frage stellt sich nach der 4. Sondersitzung im NRW Rechtsauschuss. Der Justizminister jedenfalls trägt vor, das Bewerbungsverfahren sei nach Recht und Gesetz von statten gegangen.
Dabei verstrickt sich NRW-Justizminister Benjamin Limbach immer weiter in unterschiedliche Aussagen. Informationen werden nur scheibchenweise geliefert. Wichtige Fragen wurden nicht beantwortet. Ob Gespräche mit den weiteren Bewerbern am 12. oder 20.9.2022 stattgefunden hat, könne er nicht mehr erinnern.
Es geht um Transparenz, Chancengleichheit und ein unabhängiges Auswahlverfahren. Der Justizminister betont, dass dies jederzeit gegeben war und gerade daran zweifeln wir.
Bereits in den vorherigen Sondersitzungen hatte der Justizminister selbst das Wort „Näheverhältnis“ in den Raum gestellt. Ein solches läge zwischen ihm und der weiteren Bewerberin nicht vor. Tatsächlich wollte er auf Nachfrage nicht definieren, was er darunter versteht. Eine Freundschaft, Bekanntschaft, flüchtige Bekanntschaft oder vielleicht auch nur das Austauschen von privaten Handynummern? Auf Nachfragen von Herrn Dr. Pfeil antwortete er nur in der heutigen Sitzung, er springe nicht über jedes Stöckchen.
„Das Umgehen der Beantwortung dieser Frage, macht deutlich, wie wichtig es ist, die Besetzung der Präsidentenstelle weiter zu beleuchten, denn es geht um eines der höchsten Richterämter in NRW“, unterstreicht Dr. Pfeil. „Der Justizminister hätte sich komplett zurückziehen müssen nach dem besagten Abendessen mit seiner Favoritin und warum führt er und nicht ein Abteilungsleiter die Gespräche mit den Mitbewerben, um ihnen das Bewerberfeld aufzuzeigen? Das musste doch zu Problemen führen. Hat er das nicht vorhersehen können? Das Verhältnis des Justizministers zu der Bewerberin sowie die Gespräche mit den Mitbewerbern sind entscheidende Punkte in Hinblick darauf, ob der Justizminister manipulativ in das Bewerbungsverfahren eingegriffen hat, wie es ja auch schon das Verwaltungsgericht in Münster gesehen hat und ob der Minister auch die Überbeurteilung zu Recht berücksichtigen durfte. Wir werden an der Sache dran bleiben, weil immer noch vieles unklar ist, bis eine transparente Aufarbeitung des Bewerbungsverfahrens erreicht wurde. Dies sind wir den Bürgerinnen und Bürgern des Landes von NRW bei der Besetzung des wichtigsten Richterpostens diese Landes schuldig.“
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