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Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dringend vorantreiben

 



Die FDP-Fraktion im Landtag bringt in der morgigen Plenardebatte einen Antrag zum Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtkonvention (EMRK) (Drs. 18/8436) ein. Der Antrag betont die zentrale Bedeutung der EMRK für den Schutz der Menschenrechte in Europa. Die EMRK wurde im Jahr 1950 unterzeichnet und garantiert bürgerliche und politische Grundrechte für über 830 Millionen Menschen in 47 europäischen Staaten.

 

„Seit langem ist dieser Schritt Gegenstand intensiver Diskussionen und Verhandlungen innerhalb der EU. Deutschland hat während seiner EU-Präsidentschaft 2020 maßgeblich dazu beigetragen, die Verhandlungen wieder voranzutreiben. Als Land NRW wollen wir nach den Europawahlen hier weiter voranschreiten“, erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, Dr. Werner Pfeil.

 

Die Verhandlungen über den Beitritt der EU zur EMRK waren langwierig und komplex. 2023 wurden die Verhandlungen über den Beitritt der EU zur EMRK abgeschlossen. Nun steht noch eine unionsinterne Lösung über die gerichtliche Grundrechtskontrolle in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik aus. Ein EuGH-Urteil hierzu wird noch in diesem Jahr erwartet. „Ein zeitnaher Beitritt zur EMRK würde nicht nur gleiche Bedingungen auf dem Gebiet der Menschenrechte auf dem gesamten Kontinent garantieren, sondern auch Rechtssicherheit durch ein klares Hierarchieverhältnis schaffen. Ein Beitritt zur EMRK würde auch der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entgegenwirken“, betont Pfeil.

 

„Der Beitritt der EU zur EMRK ist von entscheidender Bedeutung für den Schutz der Grundrechte in Europa. Wir müssen sicherstellen, dass die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger geschützt werden und dass die EU ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte nachkommt. Nordrhein-Westfalen kann als Bundesland den Beitritt der EU zur EMRK in allen Institutionen vorantreiben“, fügt Pfeil hinzu. „Nordrhein-Westfalen kann und sollte daher eine treibende Kraft als eigenständiges und souveränes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland sein, um auf allen internationalen und nationalen Ebenen sicherzustellen, dass der EU-Beitritt zur EMRK Wirklichkeit wird! Denn dieser Beitritt ist mehr als eine rechtliche Formalität - er ist ein Versprechen an alle Menschen in Europa, dass ihre Rechte und Freiheiten unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialen Status geschützt werden!“ so Pfeil.



MMD18-8436 Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
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