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Anordnung von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz in Fällen "Häuslicher Gewalt"

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Anordnung von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz in Fällen "Häuslicher Gewalt" Kleine Anfrage 1959 Dr. Pfeil, Werner FDP Drucksache 18/4685 13.06.2023 1 S. Gerichtliche Anordnung des Abstandgebotes (§1 GewSchG) oder die alleinige Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung (§ 2 GewSchG) in Fällen "Häuslicher Gewalt" der letzten fünf Jahre, registrierte Verstöße, Beratung der Opfer, Maßnahmen zur Durchsetzung der nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) angeordneten Maßnahmen

Antwort JM Drucksache 18/4950 07.07.2023 4 S.




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