In dem Bericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 wurde festgestellt, dass die derzeitige Löschungspraxis in polizeilichen Datenbanken nicht gesetzeskonform ist. Diese Einschätzung wurde auch von den Sachverständigen in der Anhörung des Rechtsausschusses vom 9. August 2023 geteilt.
Insbesondere die Intransparenz der Vorgänge wurden moniert, die dazu führt, dass Bürgerinnen und Bürger keine Kenntnis davon haben, ob, wo und welche Daten von ihnen gespeichert werden. Dies ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar. Dieses Thema betrifft nicht nur die Rechtsstaatlichkeit als solche, sondern auch die Grundrechte auf Landes, Bundes- und Europäischer Ebene, denn auf allen drei grundrechtsrelevanten Ebenen kann der Staat in die Freiheit eingreifen.
Wir fordern daher in unserem Antrag „Persönliche Daten von unschuldig Verfolgten müssen sicher und für die Betroffenen nachprüfbar gelöscht werden“ (Drucksache 18/5841) die Schaffung verbindlicher Regelungen, die die Löschung personenbezogener Daten ehemals Beschuldigter als Regelfall normieren und eine automatische Löschung nach einem festgelegten Zeitablauf festlegen.
Auch muss sichergestellt werden, dass Beschuldigte in einem automatisierten Verfahren darüber informiert werden, welche polizeiliche Stelle in welchem Umfang personenbezogene Daten über sie gespeichert hat.
Entsprechend der Empfehlungen der Sachverständigen einschließlich der Datenschutzbeauftragen von Nordrhein-Westfalen fordern wir ebenfalls die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle, an die sich Betroffene zur Durchsetzung ihrer Auskunfts- und Löschungsansprüche wenden können.
Die weitere Beratung des Antrags wird nun im Rechtsausschuss fortgeführt.
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