Der technische Fortschritt im Justizbereich wird auf dem Rücken der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern ausgetragen. Die nicht unerheblichen Kosten, die bei der Einrichtung des elektronischen Rechtsverkehrs entstehen, werden aktuell vollständig von ihnen getragen. Damit übersieht das Justizministerium die Bedürfnisse einer ganzen Berufsgruppe.
Denn die Übernahme dieser Kosten sind bei der Gerichtsvollziehervergütungsverordnung nicht berücksichtigt worden, da sie bei der Bemessung im Jahr 2014
noch nicht relevant waren.
„Wir hatten zu dem Thema schon einen Berichtswunsch in der Rechtsausschusssitzung vom 22. März 2023 beantragt“, so Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag. „Die Antwort der Landesregierung war aber wieder einmal wenig befriedigend.“
Die Antwort der Landesregierung (Vorlage 18/1023) lautete: „Den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern wird zur Deckung der allgemeinen Kosten des Gerichtsvollzieherbüros eine Vergütung nach den §§ 1 und 2 der Verordnung über die Vergütung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollziehervergütungsverordnung - GWergVO) gewährt, deren Höhe sich an den vereinnahmten Gebühren und Dokumentenpauschalen orientiert. In Fällen, in denen die nach §§ 1 und 2 GWergVO zu gewährende Vergütung nicht ausreicht, können Härtefall-Anträge nach § 5 GWergVO gestellt werden. Nach hiesigem Kenntnisstand ist jedoch bislang landesweit noch kein solcher Antrag gestellt worden.
„Die Tatsache, dass noch keine Härtefall-Anträge gestellt wurden als Begründung dafür zu nehmen, dass die Übernahme der Kosten des elektronischen Rechtsverkehrs durch die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zu tragen sind, kann ich nicht nachvollziehen. Die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Digitalisierung, aber sie darf nicht auf dem Rücken einzelner Berufsgruppen ausgetragen werden“, findet Dr. Pfeil. „Noch absurder ist allerdings die Argumentation des OLG Hamm bei der Beurteilung der Belastungssituation im Gerichtsvollzieherdienstes, dass ein hinreichendes Indiz einer fehlenden Überbelastung darin gesehen hat, das seitens der Gerichtsvollzieherkräfte noch keine Versetzungsanträge in den Innendienst gestellt worden seien. Wir haben zu der Situation, insbesondere der Mehrkosten und Belastung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher daher nun eine Anhörung im Rechtsausschuss beantragt. Es geht hier auch um eine Wertschätzung der gesamten Berufsgruppe!“
Die öffentliche Anhörung findet am Dienstag, den 22. August 2023 um 14.30 Uhr im Raum E3 D01 statt und wird auch per Livestream im Internet übertragen.
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