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Informationsfreiheit und Datenschutz – Sind der Landesregierung die (Grund-)Rechte der Bevölkerung..

Informationsfreiheit und Datenschutz – Sind der Landesregierung die (Grund-)Rechte der Bevölkerung egal? Kleine Anfrage 2183 Dr. Pfeil, Werner FDP Drucksache 18/5139 25.07.2023 3 S. Fragen vor dem Hintergrund der Kritik der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen an der Praxis des Umgangs mit personenbezogenen Daten bei Polizei und Staatsanwaltschaft mit unzureichender Erfüllung der Pflicht, bei Einstellung eines Strafverfahrens entspr. Daten zu löschen bzw. zu ändern, auch unter Bezug auf zu diesem Thema gestellte Kleine Anfragen und deren Antworten bzw. Ergebnisse: Zeitliche Prognose geplanter Überprüfung des IFG NRW und daraus resultierender Vorlage des Ergebnisses; Umsetzung der Ergebnisse der Anhörung zu Vorl 18/1027 (Bedenken der Sachverständigen bezüglich verfassungsmäßigen bzw. rechtmäßigen Umganges mit Daten durch Strafverfolgungsbehörden); Möglichkeit der Stärkung der Tätigkeit der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen; Schutz von Betroffenen, deren Daten unverändert trotz Löschpflicht bzw. Verarbeitungspflicht nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens weiterhin Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehen und dadurch zu Unrecht von Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden betroffen sind oder sein könnten, vor diesbezüglichen Konsequenzen, insbes. mit Blick auf das von der Polizei in Nordrhein-Westfalen genutzte Informationssystem "Datenbankübergreifende Recherche und Analyse" (DAR); bisherige Anzahl von Personen mit durch falschen Umgang ihrer personenbezogenen Daten bisher erlittenen Nachteilen in der laufenden Wahlperiode

Antwort IM Drucksache 18/5665 31.08.2023 3 S.




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