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Erneute Klatsche für NRW-Justizminister Limbach: „Ein Rücktritt ist unausweichlich!“




Jetzt muss der Minister zum zweiten Mal eingestehen, dass seine Rechtsauffassung fehlerhaft ist. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt: Limbach hätte eine Überbeurteilung nicht in dem von ihm definierten Sinne vornehmen dürfen. Hierzu sagt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:


„Die Verwaltungsgerichte in Münster und Düsseldorf kommen unabhängig voneinander zu dem Schluss: Die Auswahlentscheidung, die Limbach für die Besetzung der Präsidentenstelle vorgenommen hat, ist rechtswidrig. In der Sondersitzung vom vergangenen Donnerstag hat der Minister die von ihm vorgenommene Überbeurteilung noch als die einzig zulässige Möglichkeit versichert, um für ihn fremde Personen vergleichbar bewerten zu können. In zwei gerichtlichen Beschlüssen wurde ihm jetzt bestätigt, dass diese Rechtsauffassung falsch sein dürfte. Zwar kann das OVG Münster hiervon noch abweichen, jedoch ist der politische Schaden, den Limbach bereits angerichtet hat, immens und irreparabel.


Limbach, der sich an Recht und Gesetz halten muss und für ein geordnetes Rechtssystem in NRW zuständig ist, überschreitet seine Grenzen und rechtlichen Befugnisse. In der fast 75-jährigen Geschichte NRWs hat noch kein Justizminister so in der Kritik gestanden wie Limbach mit seinen umstrittenen Entscheidungen. Ein Rücktritt ist unausweichlich!“


Die Fraktionen von FDP und SPD erwägen eine dritte Sondersitzung innerhalb von drei Wochen.

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