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Endlich Aufmerksamkeit für die Probleme der Gerichtsvollzieher


Heute findet um 14:30 Uhr im Landtag die Anhörung des Rechtsauschusses „Kosten für die Einrichtung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern“ statt, die von der FDP-Fraktion des Landtags NRW in der Rechtsausschusssitzung am 22. März 2023 beantragt worden war.


Größere Aufmerksamkeit ist vorprogrammiert: Zu der Anhörung haben sich alleine 60 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher angekündigt. Dies zeigt, wie groß das Interesse und wie dringend der Handlungsbedarf in diesem Bereich ist. Wer es nicht vor Ort in den Landtag schafft, kann die Anhörung auch per Livestream öffentlich im Internet verfolgen oder anschließend als Video online abrufen.


„Es wird höchste Zeit, dass diese für die Gesellschaft und eine funktionierende Justiz so wichtige Berufsgruppe die erforderliche Aufmerksamkeit und Wertschätzung erfährt“, findet der rechtspolitische Sprecher der FDP- Fraktion Dr. Werner Pfeil.


In den beiden Stellungnahmen der Sachverständigen (Stellungnahme 18/652, Stellungnahme 18/643) wurde bestätigt, dass sich die Arbeitsweise und Aufgaben der Gerichtsvollzieher in den letzten Jahren massiv geändert haben. Gerichtsvollzieher müssen nunmehr verstärkt Bürotätigkeiten erledigen und tätigen weniger Außentermine. Seit 2022 gilt der obligatorische elektronischer Rechtsverkehr, seit Juni 2023 das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO). Hierdurch hat sich auch die Notwendigkeit des Ausdruckens von Unterlagen örtlich von den Gerichten auf die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher verlagert.


Ebenfalls bestätigt wurde von den Sachverständigen, dass die gesetzliche Änderungen und Anforderung im Rahmen der Digitalisierung gestiegen sind, ohne dass die Regelungen über die Entschädigung bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher angepasst wurden. Aufgrund der von der Landesjustizverwaltung NRW vorgegebenen Auslegung und damit verbundenen restriktiven Anwendung der Vorschriften der ZPO und des GVKosG, entstehen für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Mehrkosten, die aus der derzeitigen Vergütung nicht mehr zu decken sind. Die Bürokostenentschädigungen und Wegegelder sind bei monatlicher Betrachtung in dem Zeitraum von 2017 bis heute um 2/5 zurückgegangen.


„Die Digitalisierung darf nicht auf dem Rücken einer Berufsgruppe ausgetragen werden. Ich freue mich in der heutigen Anhörung über die Möglichkeit, die Probleme weiter herauszuarbeiten und gemeinsam mit den Sachverständigen nach schnellen und effizienten Lösungs- und Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang beispielsweise das Vorantreiben der elektronischen Akte sowie ein Vorziehen der ursprünglich erst im Jahr 2025 vorgesehene Überprüfung der Vergütungssätze der Gerichtsvollziehervergütungsverordnung“, so Dr. Pfeil.

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