Dr. Werner Pfeil MdL: KI muss schneller und effizienter eingeführt werden: Sachverständigenanhörung unterstützt den FDP- Antrag zur Erprobung von KI im Bereich des Nachbarschaftsrechts!
- wahlkreis
- 19. März
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Die FDP-Fraktion hat am 9.10.2024 einen Antrag zur Erprobung von K im Bereich des Nachbarschaftsrechts ins Plenum eingebracht (KI und LLM in NRW fördern am Beispiel des Nachbarschaftsrechts NRW! Ist das Justizministerium in der Lage, NRW-Bürgerinnen und Bürger das Nachbarschaftsrecht durch KI einfach und verständlich darzustellen?, Drucksache 18/10883). Dieser wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Im Rahmen der im Rechtsausschuss beantragten schriftlichen Anhörung wurde der Antrag von den Sachverständigen klar unterstützt. Das vorgeschlagene Projekt könne als „Leuchtturmprojekt“ für die digitale Transformation der Justiz dienen und den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger verbessern. Der Erkenntnisgewinn könne weit über den speziellen Anwendungsfall hinaus für die Digitalisierung der Justiz insgesamt von Bedeutung sein (Stellungnahme 18/2405 S.3).
„Es freut mich besonders, dass unsere Initiative gerade von Seiten des KI Bundesverbandes so positiv gewertet und als wichtiger Beitrag zum verantwortungsvollen Einsatz von KI-Technologien in der Justiz bezeichnet wird“, so der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Werner Pfeil. „Die genannte „Leuchtturmsfunktion“ entspricht exakt der Intention unseres Antrags. Wir haben bewusst ein komplexes, aber überschaubares und bürgernahes Rechtsgebiet ausgewählt. Es ist wichtig, die Möglichkeiten von KI für die überlastete Justiz und die Bürgerinnen und Bürgern anhand eines praktischen, nachvollziehbaren Beispiels aufzuzeigen und dadurch die Akzeptanz und das Verständnis für KI zu erhöhen.
Natürlich müssen zunächst die entsprechenden Voraussetzungen für die Anwendung geschaffen werden, insbesondere müssen Datensammlungen ergänzt und auch rückwirkend erweitert werden. KI-Lösungen müssen mit Erklärungsfunktionen versehen werden und zudem immer klar als solche gekennzeichnet sein. Mit der Schaffung dieser Voraussetzungen muss umgehend begonnen werden.
In seiner Stellungnahme bietet der KI-Bundesverband dem Landtag NRW und dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Gespräche und seine fachliche Unterstützung bei der Umsetzung des Projekts an. Ich hoffe sehr, dass dieses Angebot angenommen und unser Antrag schnellstmöglich in die Praxis umgesetzt wird!“
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