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Dr. Werner Pfeil MdL: Ging es wirklich jemals um Fairness? Und sind Gespräche durch den Justizminister und der Staatskanzlei im Rahmen von Bewerbungsverfahren wirklich üblich?



Im Rahmen der Kleinen Anfrage „Entsprechen Gespräche in dem

Bewerbungsverfahren über die Präsidentenstelle des OVGs Münster durch den

Justizminister und den Chef der Staatskanzlei wirklich dem „Fairnessgebot“ und

stellen einen üblichen Vorgang dar?“ hakt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion bei Aussagen des Justizministers Dr. Benjamin Limbach und Nathanael

Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie

Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei, nach.


In der Aktuellen Stunde am 1.12.2023 hatte Dr. Limbach mitgeteilt, dass die

Gespräche mit den Bewerbern im Rahmen des Besetzungsverfahrens der

Präsidentschaft des OVG Münsters einen ganz normaler Vorgang darstellten, das

Führen solcher Gespräche sogar durch das Gebot der Fairness geboten sei.

Hier meldet Dr. Pfeil Zweifel an: „Entspricht es wirklich dem Gebot der „Fairness“ und

einem transparenten Vorgang, Bewerbern nahezulegen, ihre Bewerbung nochmal zu

überdenken respektive einen Bewerber sogar ausdrücklich zu bitten, seine

Bewerbung zurückzuziehen? Ich denke nicht. Vorallem nicht, wenn man selbst eine

alte Freundin als neue und vermeintlich bessere Kandidatin bevorzugt.“


Liminski antwortete in derselben Aktuellen Stunde, dass er den Wünschen der

Bewerber nach Gesprächen mit ihm selbstverständlich nachgekommen sei. Bereits

in der vorangegangenen Fragestunde am 29.11.2023 hatte er im Landtag

ausgeführt, dass der Bedeutung des Amtes entsprechend natürlich auch das

Landeskabinett mit dieser Personalentscheidung befasst werden müsse. Dies sei

auch immer schon so gewesen.


„Und gerade dem ist ja eben nicht so“, widerspricht Dr. Pfeil. „Die beiden

vorangegangenen Justizministern Peter Biesenbach und Thomas Kutschaty haben

vielmehr bewusst Abstand zu solchen Besetzungsverfahren gehalten und haben nie

aktiv Gespräche im Rahmen von Bewerbungsverfahren geführt. Das ist auch richtig

so. Dies ist weder Aufgabe des Justizministers noch der Staatskanzlei. Ziel unserer

Kleinen Anfrage ist es, hier für weitere Aufklärung zu sorgen.“





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