Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft und damit die Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln aus dem Jahr 2022 bestätigt (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html)
Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Der Verfassungsschutz darf die AfD damit als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-ovg-muenster-billigt-einstufung-als-verdachtsfall-19715349.html)
„Diese Entscheidung ist ein wichtiges Zeichen und Signal für unseren Rechtsstaat“, betont der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Werner Pfeil. „Insbesondere ist es der AFD nicht gelungen, durch das Spielen auf Zeit und Stellen sinnloser Anträge das Verfahren bis über die Europawahl und die Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen hinauszuzögern.“
Mit mehreren Anträgen hatte die AfD im Berufungsverfahren der Partei gegen den Verfassungsschutz versucht, eine rasche Entscheidung über ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zu verhindern. Dies scheiterte gleich zu Beginn der Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Münster, das unter anderem einen Antrag gegen die Besetzung des Senats ablehnte. Der Vorsitzende Richter warf der AfD Rechtsmissbrauch vor. (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-berufung-verdachtsfall-ovg-muenster-100.html)
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