Nach drei Sondersitzungen und der Fragestunde im Plenum am 29.11.2023 stellen sich immer neue Fragen und die Vorwürfe gegen Justizminister Benjamin Limbach erhärten sich. Aus diesem Grund haben die Fraktionen der FDP und der SPD heute eine Aktuelle Stunde im Landtag beantragt.
Kurz vor dem Plenum wurden Aussagen aus dem Rechtsausschuss, die erst vorgestern in der Fragestunde korrigiert wurden, heute Morgen wieder zurückgenommen.
„Wann hat denn das Gespräch mit den Mitbewerbern nun stattgefunden?“, fragt sich der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Werner Pfeil. „Es ist doch absurd, dass ein Termin eines Ministers, der im Ministerium selbst stattgefunden hat und von dem Vorzimmer des Ministers geplant wurde, nicht problemlos anhand von Raumbuchungen, Kalendereinträgen, Terminvorbereitungen etc. rekonstruiert werden kann. Da die neue Bewerbung am 13.9.2022 eingegangen ist, ist es natürlich von Bedeutung, ob der Justizminister möglicherweise schon vor dessen Eingang von einer neuen interessanten Bewerbung gesprochen hat oder kurz danach. Und dann stellt sich die entscheidende Frage: Wie konnte der Minister denn zu diesem Zeitpunkt überhaupt wissen, ob es sich um eine interessante Bewerbung handelt?“
Aus der schriftlich eingegangenen Bewerbung konnte er diese Kenntnis nicht gewonnen haben, da keine Regel- und/oder Anlassbeurteilungen vorlagen. Genauso wenig aus dem Arbeitszeugnis der Katholischen Kirche.
Stattdessen erklärte der Justizminister in der Fragestunde, dass er die Bewerbung der Beigeladenen aufgrund ihres beruflichen Werdeganges, und dieser durch einfache Google-Abfrage zu erfahren sei, als interessant gewertet haben. Anschließend stellte er ihren Werdegang dar, der so detailliert allerdings gar nicht durch eine einfache Google-Abfrage zu erkennen ist, zumal es keinen Wikipediaeintrag zu der Beigeladenen gibt.
„Damit ist es doch offensichtlich, dass es sich lediglich um die private und persönliche Einschätzung des Justizministers handelt“, so Dr. Pfeil. „Und das verbietet sich.“
Neue Erkenntnis der Fragestunde ist auch, dass die Bewerber um das Präsidentenamt des OVG Münster sich während des laufenden Verfahrens an den Minister und Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, gewandt haben, um für ihre Position zu „werben“. Laut eigener Aussagen hat Minister Liminski mit der Beigeladen auf ihren Wunsch ein Telefonat geführt und einen weiteren Mitbewerber persönlich getroffen.
„Es ist schon ungewöhnlich, dass sich Erinnerungslücken bei zunehmend enger werdenden Bewegungsradius in kürzester Zeit schließen lassen. Aber noch ungewöhnlicher ist es, dass anscheinend auch die Staatskanzlei über die als „interessant“ bewertete Bewerbung Kenntnis hatte. Mit Bestenauslese scheint dieses Auswahlverfahren nicht mehr viel zu tun gehabt haben“, so Pfeil weiter. “Wir befinden uns auf einem orientalischen Basar“.
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